• 75 Jahre Grundgesetz - 75 Jahre Pressefreiheit

    75 Jahre Grundgesetz ist natürlich auch in Schulen ein Thema. Nicht nur im Politikunterricht. Im Mai 1949 wurde das Grundgesetz verabschiedet. 75 Jahre Grundgesetz heißt auch: 75 Jahre Pressefreiheit. Und damit hat sich eine unserer Medien-AGs näher beschäftigt. Das Spalterradio sendet daher zum Tag der Pressefreiheit am 3. Mai eine Sondersendung zum Thema. Um 17 Uhr geht's los.

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  • ANMELDUNGEN für den neuen Jahrgang 5

    Für alle Schüler:innen der jetzigen 4. Klassen sind am Donnerstag, den 2. Mai 2024, 8-16 Uhr, sowie Freitag, den 3. Mai 2024, 8-14 Uhr. Anmeldungen im Sekretariat des HAG möglich. Ihre Anmeldung können Sie auch jederzeit vorher zuschicken oder vorbeibringen. Weitere Informationen findne Sie unter 'Mehr lesen'.

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  • Abiturprüfungen 2024

    Wir wünschen unseren Schülerinnen und Schülern der Qualifikationsphase 2 viel Konzentration, gute Nerven und vor allem viel Erfolg bei den Abiturprüfungen 2024!

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Verkehrsregeln rund um das Schulzentrum

Vorfahrt für Radfahrende und weniger Durchgangsverkehr: Das ist das Ziel der Stadtverwaltung bei der Umsetzung des neuen Radverkehrskonzepts Barsinghausen. Nach einigen Änderungen in der Erprobungsphase müssen sich Verkehrsteilnehmer rund um das Schulzentrum Am Spalterhals nun an ein paar Änderungen gewöhnen.

Fahrradzone vom Zechenpark bis Spalterhals
So ist etwa das gesamte Wohngebiet vom Zechenpark bis zur Straße Am Spalterhals nun eine Fahrradzone - im Nordosten begrenzt von der Egestorfer Straße, im Südwesten vom Egestorfer Kirchweg. Lediglich Anlieger dürfen hier noch mit einer maximal zulässigen Geschwindigkeit von 30 km/h mit ihren Kraftfahrzeugen ihre Grundstücke anfahren.

Fahrradstraße Holunderweg
Auch der Holunderweg nordöstlich des Schulzentrums ist eine Fahrradstraße, hier sind Kraftfahrzeuge allerdings geduldet - auch um den Schulbusverkehr zu ermöglichen. Zugleich gilt jedoch auch hier Tempo 30, Radfahrer haben Vorrang und dürfen auch nebeneinander fahren.

Mehr Sicherheit Am Spalterhals
Auf der Straße Am Spalterhals selbst gilt im Bereich vor dem Schulzentrum Tempo 30, Radfahrer müssen zudem den benutzungspflichtigen Radweg auf der Schulseite nutzen. Auf der schulabgewandten nordwestlichen Straßenseite gilt im Bereich vor der Schule weiter ein absolutes Haltverbot.

In diesem Zusammenhang bitten wir darum, die (neuen) Regeln zu beachten und wenn möglich auch auf "Elterntaxis" zu verzichten. Falls Sie doch einmal mit dem Auto kommen, halten Sie bitte insbesondere die Feuerwehrzufahrten und die Fahrspuren auf dem Parkplatz frei, um auch den Bussen einen reibungslosen Verkehr zu ermöglichen.