• Suchtprävention am HAG

    Nicht erst seit der neuen Gesetzgebung etwa zum Umgang mit Cannabis ist Suchtprävention Teil der Ausbildung am Hannah-Arendt-Gymnasium (HAG). So nehmen etwa Schüler*innen der 8. Klassen aktuell in dieser Woche an mehreren Workshops teil, die als Schwerpunkte die Auswirkungen von Cannabis- und Alkoholkonsum thematisieren.

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  • Spalterradio sendet von der ChiB-Messe

    Die Kinder- und Jugendmesse "Children in Basche" kommt wieder ins Schulzentrum Am Spalterhals. Und das Spalterradio, sozusagen der Haussender des HAG, ist mittendrin. Von 14 Uhr an senden die Nachwuchsredakteure live von der ChiB am Sonntag, 21. April, sprechen mit Besuchern und machen hörbar, was in Barsinghausen für Kinder und Jugendliche so alles los ist.

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  • Abiturprüfungen 2024

    Wir wünschen unseren Schülerinnen und Schülern der Qualifikationsphase 2 viel Konzentration, gute Nerven und vor allem viel Erfolg bei den Abiturprüfungen 2024!

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Beurlaubungen

Beurlaubungen müssen im Voraus eingetragen und durch Unterschrift und Datum genehmigt sein. Bei minderjährigen Schüler/innen bestätigt ein Erziehungsberechtigter den Beurlaubungsgrund mit Datum und Unterschrift. Für kurze Beurlaubungen reichen in der Regel die entsprechenden Seiten im Schulplaner.

  • Beantragt werden Beurlaubungen für einzelne Stunden bei den KlassenlehrerInnen und der Fachlehrkraft, für einzelne Tage bei den KlassenlehrerInnen oder dem/der Tutor/in, für mehrere Tage oder Ferienverlängerungen über das Sekretariat bei der Schulleiterin. Ferienverlängerungen werden in der Regel nicht genehmigt, es sei denn, es liegt ein persönlicher Härtefall vor - bereits gebuchte Urlaubsreisen, die teilweise in die Schulzeit fallen, sind in diesem Sinne nicht genehmigungsfähig.
  • Pro Abwesenheitszeitraum (ob drei Stunden, vier Tage oder zwei Wochen) wird nur eine Zeile ausgefüllt.
  • Der/die TutorIn bzw. die KlassenlehrerInnen kontrollieren den Entschuldigungsplan regelmäßig und zeichnen ihn ab. Sind alle Felder des Entschuldigungsplanes ausgefüllt, findet ein Gespräch mit der Tutorin/dem Tutor bzw. den KlassenlehreInnen statt. Danach erhält die Schülerin/der Schüler einen neuen Plan.
  • Die Beurlaubungspläne sind von der Schülerin/dem Schüler sorgfältig aufzubewahren, da sie als Nachweis für eine entschuldigte Abwesenheit dienen.