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Sommerferien
Wir wünschen allen Schüler:innen, Eltern und Kolleg:innen schöne, sonnige und erholsame Sommerferien! Wiederbeginn des Unterrichts nach den Ferien ist am Donnerstag, 14. August 2025.
In dringenden Fällen ist die Schule auch in den Ferien erreichbar, beachten Sie bitte die Feriensprechzeiten. Lesen Sie hier auch den Sommerbrief der Kultusministerin.
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Danke! Senegal-Spendenaktion geht weiter ...
Weitere zwei Monate Unterhalt für das Schülerwohnheim sind auf der Website betterplace.org unter dem Motto „Édethia édo mache: Unterstützt das Internat in Salemata!“ zusammengekommen – dank vielfältiger AKTIONEN, u. a. sammelten Schüler*innen aus der 5e immer mittwochs in der ersten großen Pause Spenden, und vieler SPENDER*INNEN.
Lesen Sie hier mehr zu unserem Unterstützungsprojekt und wie auch Sie helfen können!
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Beurlaubungen
Beurlaubungen müssen im Voraus eingetragen und durch Unterschrift und Datum seitens der Schule genehmigt sein. Bei minderjährigen Schüler/innen bestätigt ein Erziehungsberechtigter den Beurlaubungsgrund mit Datum und Unterschrift. Für kurze Beurlaubungen reichen in der Regel die entsprechenden Seiten im Schulplaner.
- Beantragt werden Beurlaubungen für einzelne Stunden bei den KlassenlehrerInnen und der Fachlehrkraft, für einzelne Tage bei den KlassenlehrerInnen oder dem/der Tutor/in; pro Abwesenheitszeitraum (ob einzelne oder mehrere Stunden oder ein ganzer Tag) wird nur eine Zeile ausgefüllt.
- Für mehrere Tage oder Ferienverlängerungen stellen Sie den entsprechenden Antrag über das Sekretariat bei der Schulleiterin. Ferienverlängerungen werden in der Regel nicht genehmigt, es sei denn, es liegt ein persönlicher Härtefall vor - bereits gebuchte Urlaubsreisen, die teilweise in die Schulzeit fallen, sind in diesem Sinne nicht genehmigungsfähig. Nutzen Sie hierzu bitte das hier verlinkte Formblatt.
- Der/die TutorIn bzw. die KlassenlehrerInnen kontrollieren den Entschuldigungsplan regelmäßig und zeichnen ihn ab. Sind alle Felder des Entschuldigungsplanes ausgefüllt, findet ein Gespräch mit der Tutorin/dem Tutor bzw. den KlassenlehreInnen statt. Danach erhält die Schülerin/der Schüler einen neuen Plan.
- Die Beurlaubungspläne sind von der Schülerin/dem Schüler sorgfältig aufzubewahren, da sie als Nachweis für eine entschuldigte Abwesenheit dienen.