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Sommermarkt am HAG
Zum Sommermarkt lädt der Abiturjahrgang des Hannah-Arendt-Gymnasiums für Sonnabend, 3. Juni, ein. Neben dem Flohmarktangebot in der Aula können Besucherinnen und Besucher an einer Tombola teilnehmen, sich bei hoffentlich gutem Wetter am Kuchenbuffet oder bei einer Bratwurst und einem Getränk stärken. Für jüngere Gäste haben die Abiturienten Schmink- und Bastelangebote vorbereitet.
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Verkehrsregeln rund um das Schulzentrum
Vorfahrt für Radfahrende und weniger Durchgangsverkehr: Das ist das Ziel der Stadtverwaltung bei der Umsetzung des neuen Radverkehrskonzepts Barsinghausen. Nach einigen Änderungen in der Erprobungsphase müssen sich Verkehrsteilnehmer rund um das Schulzentrum Am Spalterhals nun an ein paar Änderungen gewöhnen.
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Termine für die Schulbuchausleihe für das Schuljahr 2023/24
Damit nicht immer alle Schulbücher selbst angeschafft werden müssen, ist es möglich, die Bücher entgeltlich zu entleihen. Am Freitag, 19. Mai, startet die Anmeldung zur Schulbuchausleihe, bis zum 14. Juni ist es möglich, sich online anzumelden. Alle Informationen hierzu finden Sie hier auf unseren Seiten und im Informationsschreiben zum Download.
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Mündliche Abiturprüfungen und Studientag 5-Q1
Nach Abschluss der letzten schriftlichen Abiturprüfungen in den Fächern Physik und Sport folgen vom 31. Mai bis 2. Juni 2023 nun noch die mündlichen Abiturprüfungen für unseren derzeitigen Abiturjahrgang. Der Großteil der Prüfungen wird am Mittwoch, 31. Mai, stattfinden. Aus diesem Grund haben die Schüler:innen der Jahrgänge 5-Q1 an diesem Tag keinen regulären Unterricht, sondern nutzen einen Studientag, an dem sie sich für aktuelle Projekte treffen, Lektüren oder Aufgaben vorbereiten können.
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Entschuldigungen
Für Entschuldigung einer Abwesenheit reichen in der Regel die entsprechenden Seiten im Schulplaner zur Vorlage bei den KlassenlehrerInnen (Jahrgänge 5-11) bzw. den FachlehrerInnen und TutorInnen (Jahrgänge 12 und 13).
- Sobald der Schüler/die Schülerin nach Abwesenheit wieder in der Schule ist, legt er/sie allen Lehrkräften, bei denen er/sie im Unterricht gefehlt hat, den ausgefüllten Entschuldigungsplan zur Unterschrift vor. Bei minderjährigen Schüler/innen bestätigt ein Erziehungsberechtigter den Entschuldigungsgrund mit Datum und Unterschrift.
- Pro Abwesenheitszeitraum (ob drei Stunden, vier Tage oder zwei Wochen) wird nur eine Zeile ausgefüllt.
- Der/die TutorIn bzw. die KlassenlehrerInnen kontrollieren den Entschuldigungsplan regelmäßig und zeichnen ihn ab. Sind alle Felder des Entschuldigungsplanes ausgefüllt, findet ein Gespräch mit der Tutorin/dem Tutor bzw. den KlassenlehreInnen statt. Danach erhält die Schülerin/der Schüler einen neuen Plan.
- Die Entschuldigungspläne sind von der Schülerin/dem Schüler sorgfältig aufzubewahren, da sie als Nachweis für eine entschuldigte Abwesenheit dienen.
Beurlaubungen müssen im Voraus eingetragen und durch Unterschrift und Datum genehmigt sein.