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Bandkonzert am Montag, den 16.06.2025
Die AG Bandtraining des HAG lädt herzlich zum Bandkonzert ein, und zwar am Montag, den 16. Juni 2025, um 18.00 Uhr in der Aula des Schulzentrums. Die Zuhörer:innen erwartet wieder ein vielseitiges Programm mit insgesamt zehn verschiedenen Schüler:innen-Bands.
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Ein unheimlicher Schatten auf dem Père Lachaise – das HAG beim regionalen Vorlesewettbewerb Französisch
Voller Vorfreude und auch ein bisschen aufgeregt sind Clara Schmedes (7F) und Liv Steiner (7c), die beiden Siegerinnen beim diesjährigen Vorlesewettbewerb Französisch am HAG, zusammen mit Max Steen (7a), dem Drittplatzierten, am 4. Juni 2025 nach Wunstorf gefahren. Zwei Wochen lang haben die drei Schüler*innen neben all dem Lernen für die letzten Klassenarbeiten den Paris-Krimi „Paris noir“ von Marie Gauvillé eingeübt, der der Lesetext des diesjährigen regionalen Vorlesewettbewerbs Französisch war.
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Entschuldigungen
Für Entschuldigung einer Abwesenheit reichen in der Regel die entsprechenden Seiten im Schulplaner zur Vorlage bei den KlassenlehrerInnen (Jahrgänge 5-11) bzw. den FachlehrerInnen und TutorInnen (Jahrgänge 12 und 13).
- Sobald der Schüler/die Schülerin nach Abwesenheit wieder in der Schule ist, legt er/sie allen Lehrkräften, bei denen er/sie im Unterricht gefehlt hat, den ausgefüllten Entschuldigungsplan zur Unterschrift vor. Bei minderjährigen Schüler/innen bestätigt ein Erziehungsberechtigter den Entschuldigungsgrund mit Datum und Unterschrift.
- Pro Abwesenheitszeitraum (ob drei Stunden, vier Tage oder zwei Wochen) wird nur eine Zeile ausgefüllt.
- Der/die TutorIn bzw. die KlassenlehrerInnen kontrollieren den Entschuldigungsplan regelmäßig und zeichnen ihn ab. Sind alle Felder des Entschuldigungsplanes ausgefüllt, findet ein Gespräch mit der Tutorin/dem Tutor bzw. den KlassenlehreInnen statt. Danach erhält die Schülerin/der Schüler einen neuen Plan.
- Die Entschuldigungspläne sind von der Schülerin/dem Schüler sorgfältig aufzubewahren, da sie als Nachweis für eine entschuldigte Abwesenheit dienen.
Beurlaubungen müssen im Voraus eingetragen und durch Unterschrift und Datum genehmigt sein.