• ANMELDUNGEN für den neuen Jahrgang 5

    Für alle Schüler:innen der jetzigen 4. Klassen sind am Donnerstag, den 2. Mai 2024, 8-16 Uhr, sowie Freitag, den 3. Mai 2024, 8-14 Uhr. Anmeldungen im Sekretariat des HAG möglich. Ihre Anmeldung können Sie auch jederzeit vorher zuschicken oder vorbeibringen. Weitere Informationen findne Sie unter 'Mehr lesen'.

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  • Abiturprüfungen 2024

    Wir wünschen unseren Schülerinnen und Schülern der Qualifikationsphase 2 viel Konzentration, gute Nerven und vor allem viel Erfolg bei den Abiturprüfungen 2024!

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  • Zukunftstag 2024

    Auch am diesjährigen "Zukunftstag für Mädchen und Jungen" am 25. April 2024 sind zahhlreiche unserer Schüler:innen außer Haus, um "geschlechteruntypische Berufe kennen [zu] lernen", so die Zielsetzung dieses Tages. Für die anderen bietet das Hannah-Arendt-Gymnasium wieder Projekte zum Thema dieses Tages an.

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Beurlaubungen

Beurlaubungen müssen im Voraus eingetragen und durch Unterschrift und Datum genehmigt sein. Bei minderjährigen Schüler/innen bestätigt ein Erziehungsberechtigter den Beurlaubungsgrund mit Datum und Unterschrift. Für kurze Beurlaubungen reichen in der Regel die entsprechenden Seiten im Schulplaner.

  • Beantragt werden Beurlaubungen für einzelne Stunden bei den KlassenlehrerInnen und der Fachlehrkraft, für einzelne Tage bei den KlassenlehrerInnen oder dem/der Tutor/in, für mehrere Tage oder Ferienverlängerungen über das Sekretariat bei der Schulleiterin. Ferienverlängerungen werden in der Regel nicht genehmigt, es sei denn, es liegt ein persönlicher Härtefall vor - bereits gebuchte Urlaubsreisen, die teilweise in die Schulzeit fallen, sind in diesem Sinne nicht genehmigungsfähig.
  • Pro Abwesenheitszeitraum (ob drei Stunden, vier Tage oder zwei Wochen) wird nur eine Zeile ausgefüllt.
  • Der/die TutorIn bzw. die KlassenlehrerInnen kontrollieren den Entschuldigungsplan regelmäßig und zeichnen ihn ab. Sind alle Felder des Entschuldigungsplanes ausgefüllt, findet ein Gespräch mit der Tutorin/dem Tutor bzw. den KlassenlehreInnen statt. Danach erhält die Schülerin/der Schüler einen neuen Plan.
  • Die Beurlaubungspläne sind von der Schülerin/dem Schüler sorgfältig aufzubewahren, da sie als Nachweis für eine entschuldigte Abwesenheit dienen.