• Bandkonzert am Montag, den 16.06.2025

    Die AG Bandtraining des HAG lädt herzlich zum Bandkonzert ein, und zwar am Montag, den 16. Juni 2025, um 18.00 Uhr in der Aula des Schulzentrums. Die Zuhörer:innen erwartet wieder ein vielseitiges Programm mit insgesamt zehn verschiedenen Schüler:innen-Bands.

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  • Ein unheimlicher Schatten auf dem Père Lachaise – das HAG beim regionalen Vorlesewettbewerb Französisch

    Voller Vorfreude und auch ein bisschen aufgeregt sind Clara Schmedes (7F) und Liv Steiner (7c), die beiden Siegerinnen beim diesjährigen Vorlesewettbewerb Französisch am HAG, zusammen mit Max Steen (7a), dem Drittplatzierten, am 4. Juni 2025 nach Wunstorf gefahren. Zwei Wochen lang haben die drei Schüler*innen neben all dem Lernen für die letzten Klassenarbeiten den Paris-Krimi „Paris noir“ von Marie Gauvillé eingeübt, der der Lesetext des diesjährigen regionalen Vorlesewettbewerbs Französisch war.

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Beurlaubungen

Beurlaubungen müssen im Voraus eingetragen und durch Unterschrift und Datum seitens der Schule genehmigt sein. Bei minderjährigen Schüler/innen bestätigt ein Erziehungsberechtigter den Beurlaubungsgrund mit Datum und Unterschrift. Für kurze Beurlaubungen reichen in der Regel die entsprechenden Seiten im Schulplaner.

  • Beantragt werden Beurlaubungen für einzelne Stunden bei den KlassenlehrerInnen und der Fachlehrkraft, für einzelne Tage bei den KlassenlehrerInnen oder dem/der Tutor/in; pro Abwesenheitszeitraum (ob einzelne oder mehrere Stunden oder ein ganzer Tag) wird nur eine Zeile ausgefüllt.
  • Für mehrere Tage oder Ferienverlängerungen stellen Sie den entsprechenden Antrag über das Sekretariat bei der Schulleiterin. Ferienverlängerungen werden in der Regel nicht genehmigt, es sei denn, es liegt ein persönlicher Härtefall vor - bereits gebuchte Urlaubsreisen, die teilweise in die Schulzeit fallen, sind in diesem Sinne nicht genehmigungsfähig. Nutzen Sie hierzu bitte das hier verlinkte Formblatt.
  • Der/die TutorIn bzw. die KlassenlehrerInnen kontrollieren den Entschuldigungsplan regelmäßig und zeichnen ihn ab. Sind alle Felder des Entschuldigungsplanes ausgefüllt, findet ein Gespräch mit der Tutorin/dem Tutor bzw. den KlassenlehreInnen statt. Danach erhält die Schülerin/der Schüler einen neuen Plan.
  • Die Beurlaubungspläne sind von der Schülerin/dem Schüler sorgfältig aufzubewahren, da sie als Nachweis für eine entschuldigte Abwesenheit dienen.