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Was macht eigentlich...
...der Schulelternrat?
Zu einem lebendigen Schulleben gehört die aktive Mitwirkung aller daran Beteiligten, in erster Linie Schülerinnen und Schüler, deren Eltern, die Schulleitung sowie Kolleginnen und Kollegen. Die Interessen der Eltern werden durch den Schulelternrat vertreten, der am 16. September 2025 wieder zur Sitzung zusammenkommt.
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Fachkonferenzen
Die Aufgaben, Ziele und Zusammensetzung der Fachkonferenzen werden im Niedersächsischen Schulgesetz (NschG) folgendermaßen festgelegt:
Teilkonferenzen
Für Fächer oder Gruppen von Fächern richtet die Gesamtkonferenz Fachkonferenzen ein. Diese entscheiden im Rahmen der Beschlüsse der Gesamtkonferenz über die Angelegenheiten, die ausschließlich den jeweiligen fachlichen Bereich betreffen, insbesondere die Art der Durchführung der Lehrpläne und Rahmenrichtlinien (§ 122 Abs. 1 und 2) sowie die Einführung von Schulbüchern. Bei Angelegenheiten, die nicht ausschließlich den fachlichen Bereich einer Fachkonferenz betreffen, entscheidet die Gesamtkonferenz, welche Konferenz für die Angelegenheit zuständig ist.
(Niedersächsisches Schulgesetz (NschG), § 35 (1), Stand: 19.06.2013)
Weitere Informationen zu den Fachkonferenzen finden Sie Niedersächsischen Schulgesetz (NschG), § 35. Die aktuelle Lesefassung kann auf den Internetseiten des Niedersächsischen Kultusministeriums abgerufen werden.
Die Fachobleute
Die Fachkonferenzen des HAG werden durch die Fochobleute und deren Vertreter:innen repräsentiert. Diese stehen auch bei Nachfragen zur Verfügung und organisieren inhaltlich wie strukturell die Fachbereiche.
Eltern- und SchülervertreterInnen der Fachkonferenzen
Wie auch die Gesamtkonferenz dienen die Fachkonferenzen dem Zusammenwirken aller an der Unterrichts- und Erziehungsarbeit Beteiligten in pädagogischen Angelegenheiten (vgl. die Informationen zur Gesamtkonferenz). Neben der Schulleitung und den Fachlehrkräften des jeweiligen Faches gehören den Fachkonferenzen daher auch gewählte Eltern- und SchülervertreterInnen an.
Aktuelle Übersicht der VertreterInnen: