• Abiturprüfungen 2025

    Wir wünschen unseren Schüler:innen der Qualifikationsphase 2 viel Konzentration, gute Nerven und vor allem viel Erfolg bei den Abiturprüfungen 2025!

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Die Gesamtkonferenz

Die Aufgaben, Ziele und Zusammensetzung der Gesamtkonferenz werden im Niedersächsischen Schulgesetz (NschG) folgendermaßen festgelegt:

Aufgaben der Gesamtkonferenz

(1) In der Gesamtkonferenz wirken die an der Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Schule Beteiligten in pädagogischen Angelegenheiten zusammen.

(2) Die Gesamtkonferenz entscheidet, soweit nicht die Zuständigkeit einer Teilkonferenz oder einer Bildungsgangs- oder Fachgruppe gegeben ist, über

  1. das Schulprogramm,
  2. die Schulordnung,
  3. die Geschäfts- und Wahlordnungen der Konferenzen und Ausschüsse,
  4. den Vorschlag der Schule nach § 44 Abs. 3 sowie
  5. Grundsätze für a) Leistungsbewertung und Beurteilung, b) Klassenarbeiten und Hausaufgaben sowie deren Koordinierung.

(3) Die Schulleiterin oder der Schulleiter unterrichtet die Gesamtkonferenz über alle wesentlichen Angelegenheiten der Schule.

(Niedersächsisches Schulgesetz (NschG), § 34, Stand: 19.06.2013)

Weitere Informationen zur Gesamtkonferenz finden Sie Niedersächsischen Schulgesetz (NschG), § 38. Die aktuelle Lesefassung kann auf den Internetseiten des Niedersächsischen Kultusministeriums abgerufen werden.

Gewählte Mitglieder der Gesamtkonferenz

Neben den festen Mitgliedern (Schulleitung, Lehrkräfte, pädagogische MitarbeiterInnen, VertreterInnen des Schulträgers) sind in der Gesamtkonferenz die gewählten Mitglieder und Vertreter der SchülerInnen und Eltern vertreten. Klicken Sie hier für eine Übersicht:

Konferenzmitglieder Gesamtkonferenz