• Sommermarkt am HAG

    Zum Sommermarkt lädt der Abiturjahrgang des Hannah-Arendt-Gymnasiums für Sonnabend, 3. Juni, ein. Neben dem Flohmarktangebot in der Aula können Besucherinnen und Besucher an einer Tombola teilnehmen, sich bei hoffentlich gutem Wetter am Kuchenbuffet oder bei einer Bratwurst und einem Getränk stärken. Für jüngere Gäste haben die Abiturienten Schmink- und Bastelangebote vorbereitet.

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  • Verkehrsregeln rund um das Schulzentrum

    Vorfahrt für Radfahrende und weniger Durchgangsverkehr: Das ist das Ziel der Stadtverwaltung bei der Umsetzung des neuen Radverkehrskonzepts Barsinghausen. Nach einigen Änderungen in der Erprobungsphase müssen sich Verkehrsteilnehmer rund um das Schulzentrum Am Spalterhals nun an ein paar Änderungen gewöhnen.

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  • Termine für die Schulbuchausleihe für das Schuljahr 2023/24

    Damit nicht immer alle Schulbücher selbst angeschafft werden müssen, ist es möglich, die Bücher entgeltlich zu entleihen. Am Freitag, 19. Mai, startet die Anmeldung zur Schulbuchausleihe, bis zum 14. Juni ist es möglich, sich online anzumelden. Alle Informationen hierzu finden Sie hier auf unseren Seiten und im Informationsschreiben zum Download.

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  • Mündliche Abiturprüfungen und Studientag 5-Q1

    Nach Abschluss der letzten schriftlichen Abiturprüfungen in den Fächern Physik und Sport folgen vom 31. Mai bis 2. Juni 2023 nun noch die mündlichen Abiturprüfungen für unseren derzeitigen Abiturjahrgang. Der Großteil der Prüfungen wird am Mittwoch, 31. Mai, stattfinden. Aus diesem Grund haben die Schüler:innen der Jahrgänge 5-Q1 an diesem Tag keinen regulären Unterricht, sondern nutzen einen Studientag, an dem sie sich für aktuelle Projekte treffen, Lektüren oder Aufgaben vorbereiten können.

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Die Gesamtkonferenz

Die Aufgaben, Ziele und Zusammensetzung der Gesamtkonferenz werden im Niedersächsischen Schulgesetz (NschG) folgendermaßen festgelegt:

Aufgaben der Gesamtkonferenz

(1) In der Gesamtkonferenz wirken die an der Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Schule Beteiligten in pädagogischen Angelegenheiten zusammen.

(2) Die Gesamtkonferenz entscheidet, soweit nicht die Zuständigkeit einer Teilkonferenz oder einer Bildungsgangs- oder Fachgruppe gegeben ist, über

  1. das Schulprogramm,
  2. die Schulordnung,
  3. die Geschäfts- und Wahlordnungen der Konferenzen und Ausschüsse,
  4. den Vorschlag der Schule nach § 44 Abs. 3 sowie
  5. Grundsätze für a) Leistungsbewertung und Beurteilung, b) Klassenarbeiten und Hausaufgaben sowie deren Koordinierung.

(3) Die Schulleiterin oder der Schulleiter unterrichtet die Gesamtkonferenz über alle wesentlichen Angelegenheiten der Schule.

(Niedersächsisches Schulgesetz (NschG), § 34, Stand: 19.06.2013)

Weitere Informationen zur Gesamtkonferenz finden Sie Niedersächsischen Schulgesetz (NschG), § 38. Die aktuelle Lesefassung kann auf den Internetseiten des Niedersächsischen Kultusministeriums abgerufen werden.

Gewählte Mitglieder der Gesamtkonferenz

Neben den festen Mitgliedern (Schulleitung, Lehrkräfte, pädagogische MitarbeiterInnen, VertreterInnen des Schulträgers) sind in der Gesamtkonferenz die gewählten Mitglieder und Vertreter der SchülerInnen und Eltern vertreten. Klicken Sie hier für eine Übersicht:

Konferenzmitglieder Gesamtkonferenz