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Erfolge beim Känguru-Wettbewerb
Denken, Knobeln, Rechnen: 139 Schülerinnen und Schüler des Hannah-Arendt-Gymnasiums haben beim Känguru-Wettbewerb der Mathematik im Frühjahr versucht, die vorderen Plätze zu erreichen. Jetzt wurden die Preise vergeben.
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Nachhaltigkeits-Projekttage 2026 – Gemeinsam Zukunft gestalten
Zum dritten Mal in Folge finden am Hannah-Arendt-Gymnasium die Nachhaltigkeitstage statt – ein besonderes Format, das Lernen, Engagement und Verantwortung miteinander verbindet.
Schüler:innen der Jahrgänge 11 und 12 haben dazu gemeinsam mit regionalen Expertinnen und Experten aus unterschiedlichen Fachgebieten vielfältige Projekte rund um das Thema Nachhaltigkeit erstellt. An zwei Projekttagen werden sie nun mit Schüler:innen der Jahrgänge 5-10 zu ihrem Thema arbeiten.
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Abigottesdienst
Sehr herzlich lädt der Religions-Leistungskurs des diesjährigen Abiturjahrganges zum Abigottesdienst ein, und zwar am Mittwoch, den 24. Juni 2026, um 16 Uhr, in die Klosterkirche Barsinghausen. Das Thema lautet "Neuer Kurs, nicht ohne Kompass".
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Abitur-Entlassungfeier 2026
Für die Abiturientinnen und Abiturienten des HAG ist das Ende ihrer Schullaufbahn in greifbare Nähe gerückt. Nach den letzten mündlichen Prüfungen zu Beginn dieser Woche lädt die Schule für Donnerstag, 25. Juni 2026, 17 Uhr, zur Entlassungsfeier des diesjährigen Abiturjahrgangs in die Aula des Schulzentrums Am Spalterhals ein, diesmal unter dem Motto "FerrAbi".
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Der Schulvorstand
Die Aufgaben, Ziele und Zusammensetzung des Schulvorstands werden im Niedersächsischen Schulgesetz (NschG) folgendermaßen zusammengefasst:
Aufgaben des Schulvorstandes
(1) Im Schulvorstand wirken der Schulleiter oder die Schulleiterin mit Vertreterinnen oder Vertretern der Lehrkräfte, der Erziehungsberechtigten sowie der Schülerinnen und Schüler zusammen, um die Arbeit der Schule mit dem Ziel der Qualitätsentwicklung zu gestalten.
(2) Die Schulleiterin oder der Schulleiter unterrichtet den Schulvorstand über alle wesentlichen Angelegenheiten der Schule, insbesondere über die Umsetzung des Schulprogramms sowie den Stand der Verbesserungsmaßnahmen nach § 32 Abs.3.
(3) Der Schulvorstand entscheidet über
- die Inanspruchnahme der den Schulen im Hinblick auf ihre Eigenverantwortlichkeit von der obersten Schulbehörde eingeräumten Entscheidungsspielräume,
- den Plan über die Verwendung der Haushaltsmittel und die Entlastung der Schulleiterin oder des Schulleiters,
- die Beteiligung berufsbildender Schulen an Maßnahmen Dritter (§ 21 Abs. 3),
- Anträge an die Schulbehörde auf Genehmigung einer besonderen Organisation (§ 23),
- die Zusammenarbeit mit anderen Schulen (§ 25 Abs. 1),
- die Führung einer Eingangsstufe (§ 6 Abs. 4),
- die Vorschläge an die Schulbehörde zur Besetzung der Stelle der Schulleiterin oder des Schulleiters (§ 45 Abs.1 Satz 3), der Stelle der ständigen Vertreterin oder des ständigen Vertreters (§ 52 Abs. 3 Satz 1) sowie anderer Beförderungsstellen (§ 52 Abs. 3 Satz 2),
- die Abgabe der Stellungnahmen zur Herstellung des Benehmens bei der Besetzung der Stelle der Schulleiterin oder des Schulleiters (§ 45 Abs. 2 Satz 1 und § 48 Abs. 2 Satz 1) und bei der Besetzung der Stelle der ständigen Vertreterin oder des ständigen Vertreters (§ 52 Abs. 3 Satz 3),
- die Form, in der die Oberschule geführt wird (§ 10 a Abs. 2 Satz 1), und darüber, in welchen Fächern und Schuljahrgängen der Oberschule der Unterricht jahrgangsbezogen und in welchen er schulzweigspezifisch erteilt wird,
- die Ausgestaltung der Stundentafel,
- Schulpartnerschaften,
- die von der Schule bei der Namensgebung zu treffenden Mitwirkungsentscheidungen (§ 107),
- Anträge an die Schulbehörde auf Genehmigung von Schulversuchen (§ 22),
- Vorschläge der berufsbildenden Schulen an den Schulträger für Anträge auf Genehmigung schulorganisatorischer Entscheidungen sowie
- Grundsätze für
a) die Tätigkeit der pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Grundschulen,
b) die Durchführung von Projektwochen,
c) die Werbung und das Sponsoring in der Schule und
d) die jährliche Überprüfung der Arbeit der Schule nach § 32 Abs. 3.
(4) 1Der Schulvorstand macht einen Vorschlag für das Schulprogramm und für die Schulordnung. Will die Gesamtkonferenz von den Entwürfen des Schulvorstandes für das Schulprogramm oder für die Schulordnung abweichen, so ist das Benehmen mit dem Schulvorstand herzustellen.
(Niedersächsisches Schulgesetz (NschG), § 38, Stand: 19.06.2013)
Weitere Informationen zum Schulvorstand finden Sie Niedersächsischen Schulgesetz (NschG), § 38. Die aktuelle Lesefassung kann auf den Internetseiten des Niedersächsischen Kultusministeriums abgerufen werden.
Aktuelle Zusammensetzung des Schulvorstands
Klicken Sie hier für eine aktuelle Übersicht: