Die HAG-Hausordnung

gültig ab 25.9.2024

1. Verhaltensweisen und Umgang miteinander

1.1 Damit ein Miteinander an unserer Schule gelingt und wir uns wohl und sicher fühlen können, verhalten wir uns rücksichtsvoll, höflich, gewaltfrei und hilfsbereit, sind zuverlässig und umweltbewusst und achten die Persönlichkeit des anderen.

1.2 Alle Lehrkräfte und Mitarbeiter*innen im Schulzentrum sowie die mit Aufsicht betrauten Personen haben Weisungsrecht gegenüber allen Schüler*innen und gegenüber Besucher*innen.

2. Verhalten im Gebäude und Gelände

2.1 Aufenthalt auf dem Schulgelände
Während der Schulzeit haben grundsätzlich nur Schüler*innen, Lehrkräfte und andere Beschäftigte im Schulzentrum Zutritt zum Schulgebäude und Schulgelände.
Besucher*innen melden sich in einem der Sekretariate an. 

2.2 Sauberkeit
Für die Sauberkeit des Schulgeländes sind alle verantwortlich. Müll gehört in die Mülleimer. Stark verdreckte Klassenräume werden von den Schüler*innen selbst gereinigt. Zusätzlich sind Ordnungsdienste der Klassen eingerichtet.

2.3 Hantieren mit Feuer
Hantieren mit Feuer ist auf dem Schulgelände grundsätzlich untersagt – Ausnahmen sind nur im Rahmen von Unterricht oder AGs zulässig. Schüler*innen unter 16 Jahren dürfen weder Streichhölzer noch Feuerzeuge mit in die Schule bringen.

2.4 Rauchen
Rauchen ist auf dem gesamten Schulgelände nicht erlaubt. 

2.5 Fahren auf dem Gelände
Das Fahren auf Rädern und Rollen jeglicher Art ist im Gebäude grundsätzlich untersagt und auf dem Gelände nur zur An-und Abfahrt gestattet. Insbesondere motorisierte Zweiräder werden auf dem Schulgelände geschoben und vor dem C-Trakt abgestellt. Ausnahmen sind im Rahmen von Unterricht oder AGs zulässig.

2.6 Toben und Ballspielen
Toben und Ballspielen sind nur auf dem Pausenhof erlaubt.

2.7 Digitale Kommunikationsmittel
Die Nutzung von digitalen Kommunikationsmitteln, dazu zählen auch zugehörige Kopfhörer und Lautsprecher sowie Smartwatches, ist Schüler*innen im Zeitraum zwischen 7.30 Uhr und 13.10 Uhr am Hannah-Arendt-Gymnasium außerhalb des Unterrichtes grundsätzlich nicht gestattet. Die Geräte dürfen nicht sichtbar oder hörbar sein. Bei Regelverstoß wird das Gerät von der Aufsichtsperson eingesammelt und im Sekretariat hinterlegt.  Die Herausgabe erfolgt nach der 6. Stunde gegen Vorlage des Schülerausweises durch die Schulleitung. Wiederholte Verstöße ziehen weitere Konsequenzen nach sich. Schüler*innen der Sek II dürfen ihre digitalen Geräte im C-Trakt und im Café Crème nutzen. Für die Bibliotheken gelten gesonderte Regelungen.

2.8 Waffenverbot
Das Mitbringen von Waffen jeglicher Art ist untersagt. (siehe Waffenerlass) 

3. Verhalten im Zusammenhang mit Unterricht

3.1 Vertretungsplan und Kommunikation
Alle Lehrkräfte und alle Schüler*innen informieren sich vor jedem Schultag über den Vertretungsplan, der abends ab 19 Uhr aktualisiert bei IServ einzusehen ist.
IServ ist die verbindliche Kommunikationsplattform der Schule. Jede und jeder liest regelmäßig seine E-Mails. Das Nähere regelt die IServ-Nutzerordnung, die Bestandteil der Hausordnung ist.

3.2 Unterrichtsbeginn und Störungen
Der Unterricht beginnt pünktlich. Zu Beginn der Unterrichtszeit setzen sich die Schüler*innen auf ihre Plätze und halten das Arbeitsmaterial bereit.
Ist eine Lehrkraft 10 Minuten nach Beginn des Unterrichtes noch nicht im Unterrichtsraum, melden dies die Klassensprecher im Sekretariat.
Verspätungen und Störungen behindern das Gelingen des Unterrichtes und verstoßen gegen die Hausordnung.

3.3 Unterrichtsende
Der Unterricht endet pünktlich. Vor Verlassen des Unterrichtsraumes achten alle darauf, dass der Müll eingesammelt ist, die Fenster geschlossen sind, die Tafel geputzt ist und Tische und Stühle ordentlich aufgestellt sind. Beschädigungen werden den Hausmeistern gemeldet.

3.4 Entschuldigungen und Beurlaubungen
Entschuldigungen für unvorhergesehene Fehlzeiten (in der Regel Krankheit) werden im Schulplaner eingetragen und innerhalb einer Woche unaufgefordert vorgelegt, sobald die Schülerin bzw. der Schüler wieder gesund ist. Zusätzlich ist die Schule an Fehltagen vor Unterrichtsbeginn über den Schulmanager zu benachrichtigen.
Beurlaubungen für vorhersehbare Fehlzeiten, die nicht schulisch verursacht sind (Arzttermine, Kuraufenthalte, Führerscheinprüfungen, Konfirmandenfreizeit und Ähnliches), werden schriftlich und rechtzeitig beantragt: Für einzelne Stunden bei der Fachlehrkraft, für einzelne Tage bei der Klassenlehrkraft oder dem Tutor, für mehrere Tage oder für einzelne Tage, die an die Ferien grenzen, bei der Schulleitung. Ferienverlängernde Freistellungen werden in der Regel nicht genehmigt.
Auch für die Abwesenheit in Arbeitsgemeinschaften, zu denen eine Schülerin oder ein Schüler angemeldet ist, müssen Entschuldigungen vorgelegt werden. 

3.5 Einsatz digitaler Medien im Unterricht
Über den Einsatz digitaler Medien im Unterricht bzw. in der AG entscheidet die Lehrkraft bzw. die AG-Leitung. Beim Einsatz privater Geräte sind Ungleichbehandlungen unbedingt zu vermeiden. Grundsätzlich achtet die Lehrkraft auf das Medienkonzept der Schule. Während Klassenarbeiten und Klausuren sind die digitalen Kommunikationsmittel nach Ermessen der Lehrkraft abzugeben.

3.6 Essen und Trinken im Unterricht
Ob und wann Essen und Trinken im Unterricht erlaubt sind, liegt im Ermessen der Lehrkraft. 

3.7 Kopfbedeckungen
Kopfbedeckungen, die nicht eindeutig religiös motiviert sind, sind im Unterricht abzunehmen. 

3.8 Störende Gegenstände
Gegenstände, die geeignet sind, den Schulfrieden oder den Unterricht zu beeinträchtigen, werden abgenommen und den Eltern ausgehändigt.

3.9 Täuschungsversuche bei Lernkontrollen
Täuschungsversuche können die Bewertung ungenügend für die gesamte Lernkontrolle oder Teile davon nach sich ziehen. 

4. Verhalten vor dem Unterricht, in den Pausen und in den Freistunden

4.1 Morgens vor dem Unterricht
Morgens vor Unterrichtsbeginn halten sich die Schüler*innen in den Begegnungsbereichen der Trakte oder in der Pausenhalle auf. Für die Jahrgänge 5-7 ist auch die kleine Bibliothek morgens ab 7.30 Uhr geöffnet. 

4.2 In Freistunden
In Freistunden verhalten sich die Schüler*innen so ruhig und rücksichtsvoll, dass der Unterricht nicht gestört wird.
Schüler*innen der Sek I ist es in Freistunden nicht erlaubt, das Schulgelände zu verlassen, da sie sonst den gesetzlichen Versicherungsschutz verlieren.
Aufenthaltsmöglichkeiten in Freistunden sind dieselben wie in den Pausen. 

4.3  In den Pausen

  4.3.1 Pausenbereiche
Die Schüler*innen halten sich in den Pausen im Gebäude und auf dem Schulgelände nur in den dafür vorgesehenen Bereichen auf. (s. unten)
Schüler*innen der Sek I dürfen das Schulgelände in den Pausen nicht verlassen.
Pausenbereiche sind die Bibliotheken, die Pausenhalle, der Schulhof, der Kunstrasenplatz und der Freizeitbereich, wobei die Nutzung des Kunstrasenplatzes von der Witterung abhängt. Die Schüler*innen der Sek II dürfen sich in den Pausen zusätzlich in den Begegnungsbereichen des C-Traktes aufhalten. In der Mittagspause ist während des Essens auch die Mensa Aufenthaltsbereich. Die Klassenzimmer sind keine Pausenräume.

  4.3.2 Ballspielen
Ballspielen mit Softbällen ist überall auf dem Pausenhof, Spielen mit Basketbällen im Bereich der Basketballkörbe und mit Fußbällen im Bereich zwischen den Toren vor der Mensa und auf dem Kunstrasenplatz erlaubt. 

  4.3.3 Mittagspause
In der Mittagspause dürfen Schüler*innen der Sek I das Schulgelände mit schriftlichem Einverständnis der Erziehungsberechtigten verlassen.

5. Weitere Ordnungen

Folgende separate Ordnungen sind Bestandteil der Hausordnung und finden sich unter den entsprechenden Links.

 

 

Beschlossen vom Schulvorstand am 19.09.24 und von der Gesamtkonferenz am 25.09.2024

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